Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023: Neue Wege für internationale Talente

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde im Juni 2023 vom Bundestag verabschiedet und bringt entscheidende Veränderungen für ausländische Fachkräfte, die in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen wollen. Die Neuerungen werden schrittweise ab November 2023 und im Frühjahr 2024 wirksam.

Die Fachkräftesäule bleibt das Herzstück des Einwanderungssystems und ermöglicht es Personen aus Drittstaaten mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschlüssen, in allen qualifizierten Berufen tätig zu werden. Die 'Blaue Karte EU' wird zugänglicher, da die Mindestverdienstgrenze ab November 2023 gesenkt wird. Dies erleichtert nicht nur den Erhalt der Blue Card, sondern eröffnet auch mehr Spielraum bei der Wahl des Arbeitsplatzes.

Besonders erfreulich ist die Erweiterung der Engpassberufe, wodurch auch IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss von den neuen Regelungen profitieren können und lediglich eine mindestens dreijährige vergleichbare Berufserfahrung vorweisen müssen.

Ab November 2024 wird zudem die Tätigkeit nicht mehr zwingend an den Hochschulabschluss gebunden sein, was eine breitere Palette qualifizierter Beschäftigungen ermöglicht. Auch bei Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung besteht nicht länger die zwingende Voraussetzung, dass ihre Tätigkeit unmittelbar mit dem erworbenen Abschluss in Verbindung steht. Beispielsweise kann eine als Kauffrau für Büromanagement anerkannte Fachkraft auch im Bereich Logistik als Fachkraft beschäftigt werden.

 

Erfahrungssäule: Vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Ab März 2024 treten Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Kraft. Fachkräfte können ohne formale Anerkennung in nicht reglementierten Berufen arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss vorweisen können. Eine innovative Möglichkeit ist die Anerkennungspartnerschaft, die es ermöglicht, bereits vor formaler Anerkennung im Inland zu arbeiten.

 

Kurzzeitige Beschäftigung und Westbalkanregelung: Flexibilität für besondere Bedürfnisse

Das Gesetz ermöglicht eine kurzzeitige Beschäftigung von acht Monaten in Deutschland, unabhängig von der Qualifikation, für Branchen mit akutem Bedarf. Dies bietet die Chance, den Arbeitsmarkt kennenzulernen und ist sozialversicherungspflichtig.

Die Westbalkanregelung, die Staatsangehörigen aus bestimmten Ländern Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verschafft, wird ab Juni 2024 unbefristet. Jährlich stehen 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

 

Potenzialsäule: Chancenkarte für die Arbeitssuche

Ab Juni 2024 wird die Chancenkarte eingeführt, die Personen ohne festen Arbeitsvertrag die Möglichkeit zur Arbeitssuche in Deutschland bietet. Die Karte berücksichtigt Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Mit einem Aufenthaltstitel von bis zu einem Jahr können Bewerber bis zu zwanzig Stunden pro Woche arbeiten und eine Probebeschäftigung von zwei Wochen durchführen. Eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist möglich, wenn ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 ebnet somit den Weg für eine flexiblere, bedarfsorientierte und integrative Arbeitsmigration in Deutschland.

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