Kinderkrankentage: Neue Regelungen für berufstätige Eltern

Das Aufwachen eines kranken Kindes ist für Eltern stets eine Herausforderung. Die Sorge um das Wohlergehen des Kindes mischt sich mit der Frage, wer von beiden Elternteilen zu Hause bleiben kann, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Während der turbulenten Phase der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage mehrmals erweitert, um berufstätige Eltern in Zeiten von Kita- und Schulschließungen zu unterstützen. Allerdings sind diese vorübergehenden Sonderregelungen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Seit Anfang 2024 gelten nun neue Richtlinien für die Tage, an denen Eltern ein krankes Kind betreuen müssen.

 

1. Was sind Kinderkrankentage und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Kinderkrankentage sind Tage, an denen ein Elternteil ein erkranktes Kind betreut und dafür von der Arbeit freigestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind. Diese Regelung gilt für Kinder unter 12 Jahren und auch für ältere Kinder mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind.

 

2. Wie viele Tage kann man bei Krankheit des Kindes freinehmen?

Gemeinsam erziehende Eltern haben pro Kalenderjahr jeweils Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich dieser Anspruch auf insgesamt 35 Tage pro Elternteil. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kind oder 70 Arbeitstage für zwei oder mehr Kinder.

 

3. Was ist Kinderkrankengeld und wer hat Anspruch darauf?

Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine Freistellung von der Arbeit mit individuell festgelegter Lohnfortzahlung an, wenn die Kinder erkranken und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Alternativ gibt es die Möglichkeit des Kinderkrankengeldes, das 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts beträgt und von der Krankenkasse geleistet wird.

 

4. Welche Pflichten haben Arbeitnehmer, wenn das Kind krank ist?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Krankmeldung ihres Kindes unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. In vielen Fällen benötigen Arbeitgeber erst ab einer bestimmten Anzahl von Kinderkrankentagen eine ärztliche Bescheinigung.

 

5. Regelungen für Kinderkrankentage ab 2024

Seit 2024 wurden die Regelungen für Kinderkrankentage erweitert, um berufstätigen Eltern mehr Flexibilität zu bieten. Der Anspruch auf Kinderkrankentage wurde um fünf Tage erhöht, sowohl für gemeinsam erziehende Eltern als auch für Alleinerziehende. Dies gibt den Eltern mehr Spielraum, um die Balance zwischen Beruf und Familie zu wahren.

Die neuen Regelungen ab 2024 sind ein Schritt in die richtige Richtung, um berufstätigen Eltern die notwendige Unterstützung zu bieten, wenn ihre Kinder erkranken.

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