Tarifabschluss: Inflationsausgleichsprämie für 2024 beschlossen

Seit Juni 2023 ist es nun beschlossene Sache – für das Kalenderjahr 2024 erhalten Zeitarbeitskräfte, deren Einsatz in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie ist, zusätzlich eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro zum Arbeitslohn.

Darauf haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), mit der IG Metall geeinigt.

Nachdem die IG Metall den Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) zum 30.06.2023 gekündigt hat, wurde ein neuer Tarifabschluss erreicht.

 

Die Inflationsausgleichsprämie wird wie folgt gestaffelt ausgezahlt:

  • Im Januar 2024 beträgt sie 300 Euro.
  • In den Monaten Februar bis November 2024 beläuft sie sich jeweils auf 200 Euro.

Sie ist zahlbar mit den jeweiligen Monatsabrechnungen.

 

Voraussetzungen für eine Auszahlung:

  • Betriebszugehörigkeit von mind. fünf Monaten
  • Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben des Geltungsbereichs des TV BZ ME (Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuell, seit 01. Juli 2023 geltenden TV BZ ME zum Download zur Verfügung:

TV_BZ_ME_01-07-2023.pdf

 

Haben Sie weitere Fragen zur Prämie oder allgemein zu unserer Arbeit?

Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Telefonisch unter:  03764 53 91 23-0

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